Heiraten auf Mauritius ist für in Deutschland und Österreich lebende Paare sehr einfach.

Wir benötigen von Ihnen vorab lediglich eine Kopie der ersten 3 Seiten Ihrer Reisepässe sowie die internationalen Geburtsurkunden. Ihre Reisepässe müssen bei der Einreise nach Mauritius noch 6 Monate gültig sein, die internationale Geburtsurkunde darf max. 3 Monate vor Ihrem Hochzeitstag ausgestellt werden.

Falls Sie schon einmal verheiratet waren und geschieden wurden, benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteiles oder die internationale Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk. Die Heiratsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, auf dem Sie geheiratet haben, ein Muster finden Sie unten.

Darüber hinaus müssen Verwitwete eine beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners vorlegen, oder eine internationale Sterbeurkunde. Auch diese erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem der oder die Verstorbene zuletzt gemeldet war. Ein Muster sehen Sie unten.

Und falls einer von Ihnen seinen Geburtsnamen geändert hat, brauchen wir einen Nachweis über die Namensänderung.

Diese Papiere können Sie einfach einscannen und uns per Email zukommen lassen. Um alles andere kümmern wir uns dann vor Ort.

Namensgebung und Güterstand (Matrimonial System)

Die Namensgebung erfolgt in Deutschland. Bei der Eintragung der Ehe bei Ihrem Standesamt, geben Sie an, welche Nachnamen Sie in Zukunft führen wollen. Auf der Heiratsurkunde in Mauritius unterschreiben Sie mit Ihrem Geburtsnamen.

Für den Güterstand gibt es auf Mauritius 3 Möglichkeiten:
1.) Community of goods, das ist rechtlich gesehen das Gleiche wie die Zugewinngemeinschaft in Deutschland.
2.) Separation of goods, also die Gütertrennung
3.) Ein Ehevertrag- der muss auf Englisch übersetzt und notariell beglaubigt sein und wird hier mit eingetragen.

Die genauen Regelungen finden Sie unten.

Sie erhalten nach der Trauung eine Apostille zur Heiratsurkunde Mauritius

Die Apostille ist eine international anerkannte Bestätigung der Echtheit Ihrer Urkunde. Sie wird von einer übergeordneten Behörde ausgestellt. Das „apostillierte“ Dokument erhält somit eine internationale Gültigkeit. Ihre Hochzeitsurkunde aus Mauritius ist somit in Ihrem Heimatland gültig.

 

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